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Internationaler Gerichtshof

 


Internationaler Gerichtshof entstand durch die Genfer Konventionen

Internationaler Strafgerichtshof IStGH/ICC in Den Haag

Ein effektiver Internationaler Strafgerichtshof hat eine dreifache Wirkung: Erstens - die Verantwortlichen für Krieg, Vertreibung und Völkermord können nicht mehr unter dem Schutzschirm nationaler Souveränität straflos ausgehen. Zweitens - die Abschreckungs- und Präventionswirkung wird das Kalkül potentieller Täter mitbestimmen. Sie können sich nirgendwo mehr sicher fühlen. Drittens - die Ausstrahlung auf nationale Strafrechtsysteme und Rechtsüberzeugung wird positiv sein. 

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist seit dem 1. Juli 2002 zuständig für die weltweite Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Mit der feierlichen Vereidigung der 18 Richter in Den Haag, dem Sitz des Gerichts, beginnt nun ein neuer Abschnitt. Allerdings kann die Arbeit noch nicht beginnen - es fehlt noch ein Ankläger. Der soll im April bestimmt werden. Bei ihrer Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit können sich die Richter auf einen festen Katalog stützen, der diesen mitunter schwer zu greifenden Straftatbestand genauer definiert und der von allen Unterzeichnerstaaten gebilligt wurde. Folter und Vergewaltigung fallen genauso darunter wie Verfolgung aus ethnischen oder religiösen Gründen, Deportationen, Rassentrennung nach dem Vorbild der Apartheid, und Sklaverei. Auch Aggressionen und Terrorismus sollen verfolgt werden, sobald sich die Mitglieder darauf geeinigt haben, wie diese Vergehen juristisch zu definieren sind. Der IStGH kann keine Verbrechen ahnden, die vor dem 1. Juli 2002, seinem offiziellen Gründungstag, begangen wurden. Im Gegensatz zu den bislang existierenden Sondertribunalen der UNO, etwa das Jugoslawien-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag oder das Ruanda-Tribunal in Arusha, ist der neue Gerichtshof dauerhaft im Amt. Er kann von Mitgliedstaaten oder der UNO angerufen werden, wird aber auch durch einen eigenen Ankläger selbst aktiv, wenn er dies für nötig hält.


USA lehnen Strafgerichtshof ab:

89 Länder haben bisher die Verfassung für das neue Weltgericht ratifiziert, darunter alle EU-Staaten und die Schweiz - aber nicht die USA. Diese lehnen den Gerichtshof nach wie vor entschieden ab, weil sie fürchten, daß ihre zahlreichen Soldaten im Auslandseinsatz angeklagt werden könnten. Die Regierung von Präsident George W. Bush fordert deswegen eine Immunität für US-Bürger, die der Strafgerichtshof bislang aber nicht gewähren will. Mit mehr als 20 Ländern haben die USA inzwischen bilaterale Abkommen geschlossen, die eine Auslieferung von US-Bürgern aus diesen Ländern nach Den Haag verhindern sollen. In der EU hat Italien als erstes Land Bereitschaft erkennen lassen, eine derartige Vereinbarung mit Washington einzugehen. 


90 Länder haben ratifiziert:

Mit Stand 10. März 2003 haben 90 Länder das Statut von Rom des Internationalen Strafgerichtshofs ratifiziert. Davon sind 21 afrikanische Länder, 22 europäische (nicht-EU-) Länder, 18 lateinamerikanische und caribische Länder, 15 EU-Mitgliedstaaten, zwölf asiatische und pazifische Länder, ein nordamerikanisches Land und eines aus dem mittleren Osten.

Afghanistan, Albanien, Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Barbados, Bosnien-Herzigowina, Bundesrepublik Jugoslawien, Belgien, Benin, Belize, Bolivien, Botswana, Brasilien, Bulgarien, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Dominica, Dschibuti, Ecuador, Estland, Fidschi, Finland, Frankreich, Gabun, Gambia, Ghana, Griechenland, Grossbritannien, Honduras, Irland, Island, Italien, Jordanien, Kambodscha, Kanada, Kolumbien, Demokratische Republik Kongo, Kroatien, Lesotho, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Malawi, Mali, Malta, Marshall-Inseln, Mauritius, Mazedonien, Mongolien, Namibia, Nauru, Niederlande, Neuseeland, Niger, Nigeria, Norwegen, Österreich, Osttimor, Panama, Paraguay, Peru, Polen, Portugal, Republik Korea, Rumänien, Sambia, Samoa, St. Vincent & Grenadines, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Senegal, Serbien und Montenegro, Sierra Leone, Slowenien, Spanien, Südafrika, Tadschikistan, Tansania, Trinidad und Tobago, Uganda, Ungarn, Uruguay, Venezuela, Zentralafrikanische Republik, Zypern. 


140 Länder haben bisher unterzeichnet:

Ägypten, Afghanistan, Albanien, Algerien, Andorra, Angola, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien, Australien, Bahamas, Bangladesch, Bahrain, Barbados, Belgien, Belize, Benin, Bolivien, Bosnien-Herzigowina, Botswana, Brasilien, Bulgarien, Bundesrepublik Jugoslawien, Burkina Faso, Burundi, Cap Verde, Chile, Costa Rica, Côte d'Ivoire, Dänemark, Demokratische Republik Kongo, Deutschland, Dominikanische Republik, Dschibuti, Ecuador, Eritrea, Estland, Fidschi, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Griechenland, Grossbritannien, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Honduras, Iran, Irland, Israel, Island, Italien, Jamaika, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kanada, Kenia, Kirgistan, Kolumbien, Komoren, Kongo (Brazzaville), Kroatien, Kuwait, Lettland, Lesotho, Liberia, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Madagaskar, Malawi, Mali, Malta, Marokko, Marshall-Inseln, Mauritius, Mexiko, Moldavien, Monaco, Mongolien, Mosambik, Namibia, Nauru, Niederlande, Neuseeland, Niger, Nigeria, Norwegen, Oman, Österreich, Panama, Paraguay, Peru, Phillipinen, Polen, Portugal, Republik Korea, Rumänien, Russland, Saint Lucia, Sambia, Samoa, San Marino, Sao Tome et Principe, Schweden, Schweiz, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Slowakei, Slowenien, Salomonen, Spanien, Südafrika, Sudan, Syrische Arabische Republik, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Trinidad und Tobago, Tschad, Tschechien, Uganda, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Usbekistan, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika, Zentralafrikanische Republik, Zypern.